Bukarest (Mediafax/ADZ) – Das Verfassungsgericht hat die zwei Eingaben von Valeriu Zgonea abgewiesen, der die Abänderung der Hausordnung und die Freistellung seines Postens als Vorsitzender der Kammer angefochten hatte. Der interimistische Vorsitzende des Gerichts, Valer Dorneanu, erklärte, dass die erste Entscheidung einstimmig und die zweite mehrheitlich getroffen wurde. Nachdem Valeriu Zgonea aus seiner Partei, der PSD, ausgeschlossen worden war, wehrte er sich dagegen, seinen Posten als Vorsitzender der Kammer zu räumen, und benützte dabei spitzfindig eine Lücke in der Hausordnung. So wurde dann festgelegt, dass die Absetzung des Vorsitzenden auch durch die Entziehung der politischen Unterstützung erfolgen kann.