Verfassungsgericht weist Eingabe der Nationalliberalen ab

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat eine Eingabe von 105 PNL-Abgeordneten abgewiesen, wonach die Abstimmung im Fall des Interessenkonflikts von Victor Ponta nicht verfassungsgemäß gewesen sei. Die Kläger waren von Artikel 157 der Hausordnung ausgegangen.  Aufgrund dieser wurde nicht über das Ansuchen der DNA zur Aufhebung der Immunität von Victor Ponta und den Beginn der Strafverfolgung abgestimmt, sondern über die diesbezügliche „Empfehlung“ des Rechtsausschusses. Alle neun Richter des Verfassungsgerichts haben diese Argumentation für fadenscheinig gehalten. Victor Ponta hat den Standpunkt der Richter so verstanden: Stürzt die Regierung im Parlament, wenn ihr könnt, erwartet aber nicht, dass wir eure Arbeit machen.