Bukarest (ADZ) - Der Verfassungsgerichtshof hat am Montag eine Beschwerde des Staatspräsidenten Klaus Johannis hinsichtlich der Änderung des Gesetzes zur Lokalverwaltung zurückgewiesen und für unbegründet erklärt. Johannis hatte in seinem Schreiben vom 20. März darauf hingewiesen, dass die beiden Parlamentskammern zwei verschiedene Formen des Lokalverwaltungsgesetzes Nr. 215/2001 angenommen hatten, was in dem Gesetzt selbst nicht als möglich befunden wird. Auch gäbe es Unstimmigkeiten zur Dauer der Amtszeit der Lokalverwaltung und es seien keine Maßnahmen für Teilwahlen vorgesehen, so Johannis.