Bukarest (ADZ) - Der Verfassungsgerichtshof (VG) hat die Ergebnisse des von Staatspräsident Klaus Johannis initiierten Referendums zur Justiz vom 26. Mai offiziell bestätigt. Dies teilte der Gerichtshof am Mittwoch der Abgeordnetenkammer und dem Senat mit.
Staatschef Johannis erklärte derweil, dass das Referendum zur Verfassungsrevision, welches die Anwendung der Ergebnisse der Volksbefragung vom 26. Mai zum Ziel hat, zeitgleich mit der ersten oder zweiten Runde der bevorstehenden Präsidentschaftswahl erfolgen kann. Die Regierungspartei PSD forderte daraufhin eine frühere Ansetzung des Referendums zur Verfassungsrevision.
Sowohl die Oppositionsparteien PNL und USR als auch die Regierungskoalition PSD-ALDE haben Gesetzesvorhaben zur Veränderung der Verfassung erarbeitet. Diese müssen vom Verfassungsgerichtshof verhandelt werden. PNL und USR wollen unter anderem die Amnestie und Begnadigung von Korruptionsdelikten verbieten.