Bukarest (ADZ) - Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat die Vorstöße zur Verfassungsänderung der Regierungskoalition PSD-ALDE und der Oppositionsparteien PNL und USR zurückgewiesen. Die acht Richter entschieden einstimmig, dass das vonseiten der oppositionellen Parteien geforderte Verbot der Amnestie und Begnadigung von Korruptionsdelikten die Möglichkeiten einer Verfassungsrevision überschreitet. Die vorgesehenen Änderungen, welche auf die Anwendung der Ergebnisse der Volksbefragung vom 26. Mai abzielten, verstoßen dem VGH zufolge gegen das Gleichheitsprinzip, die Menschenwürde sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die Institution ließ verlauten, dass Begnadigungsentscheidungen „im Ermessen des Gesetzgebers liegen müssen“. Der VGH erinnerte daran, dass der Staatspräsident über die Kompetenz verfügt, individuelle Straferlasse auszusprechen, welche in erster Linie aus humanitären Gründen erfolgen. Die Regierungsparteien hatten gefordert, dem Staatschef per Verfassungsänderung dieses Recht im Falle von wegen Bestechungsstraftaten verurteilten Personen zu entziehen.
Nun müssen die beiden Änderungsinitiativen ohne die als verfassungswidrig befundenen Maßgaben erneut dem Parlament vorgelegt werden.
Die Leiterin des Obersten Gerichts- und Kassationshofs, Cristina Tarcea, hat sich mit dem Urteil des VGH zur Amnestie einverstanden erklärt, da „eine Begnadigung per Gesetz geregelt werden muss“. Derweilen forderte der Führer der ALDE, Senatspräsident Călin Popescu Tăriceanu, den sofortigen Rücktritt von Staatspräsident Klaus Johannis, der das Referendum zur Justiz initiiert hatte. Die Entscheidung des VGH sei äußerst schwerwiegend und könne nicht ohne entsprechende Folgen bleiben, so Tăriceanu weiter.