Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch ein umstrittenes Urteil gefällt, das das Oberste Gericht (OG) teilweise lahmlegt: Das VG ließ die von der Regierung eingelegte Organstreitklage zu, derzufolge die Höchstinstanz eine der vom Parlament jüngst verabschiedeten Änderungen der Justizgesetze nicht umgesetzt hat. Die Änderung betrifft die Straf- und Zivilsenate bzw. fünfköpfigen Spruchkörper des OG, genauer gesagt deren Zusammensetzung. Bisher waren Präsident und Vizepräsidenten des OG von Rechts wegen Mitglied der fünfköpfigen Spruchkörper, die restlichen vier wurden per Zufallsprinzip (Auslosung) bestimmt. Laut PSD-Novelle sollen indes alle Mitglieder der OG-Senate per Zufallsprinzip bestimmt werden. Doch hatte die Leitung der Höchstinstanz ihre Straf- und Zivilsenate vorerst unverändert belassen, da das Parlament keine Übergangsregelungen erlassen und das Gesetz an sich Neuzusammensetzungen nur zu Jahresbeginn vorsieht.
Die Urteilsbegründung der Verfassungshüter steht noch aus; der umstrittene Befund dient vor allem PSD-Chef Liviu Dragnea, da der OG-Strafsenat, der in seinem Berufungsverfahren zu befinden hat, nun neu besetzt werden muss.