Verfassungshüter: SPP-Ausschuss ist rechtswidrig

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag mit einer Mehrheit der Richterstimmen den von der PSD ins Leben gerufenen Untersuchungsausschuss zur Amtsführung Lucian Pahonțus für rechtswidrig erklärt. Pahonțu ist seit 2005 Vorsitzender des Sicherheits- und Schutzdienstes (SPP), des Geheimdienstes für die Belange von Politikern.
Die Verfassungsrichter argumentierten, dass die Arbeit des SPP bereits Gegenstand der Verteidigungsausschüsse von Senat und Abgeordnetenkammer sei – die neue Kommission sei daher obsolet. Ferner sei die Untersuchung von Einzelpersonen durch einen Ausschuss nicht zulässig.