Bukarest (ADZ) - PNL und USR haben Verfassungsbeschwerde gegen die jüngst von der PSD im Senat durchgeboxte Novelle des Kartellamt-Gesetzes eingelegt, durch die das Staatsoberhaupt aus dem Ernennungsverfahren der Kartellamtsleitung ausklammert und diese Befugnis dem Parlament zugesprochen wurde. In ihrer Beschwerde beanstanden PNL und USR zum einen, dass der Gesetzentwurf im Oberhaus drastisch geändert wurde und überhaupt nicht mit der vom Unterhaus 2018 verabschiedeten Fassung übereinstimmt. Zum anderen verstoßen etliche Neuregelungen der PSD gegen die „ECN+ Richtlinie“ über die europäischen Wettbewerbsregeln.