Bukarest (ADZ) – Die PSD hat am Dienstag, wie angedroht, Verfassungsbeschwerde wegen der Ernennung der neuen, kommissarischen Intendanten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Hörfunks eingelegt. Ihre Verfassungsklage begründet die Oppositionspartei vor allem mit dem sehr kurzen Zeitraum von bloß einer Stunde, die den Fraktionen bis zur Abstimmung über die Ernennung der beiden von der PNL sowie USR-PLUS aufgestellten Kandidaten zur Verfügung gestanden habe – dieser sei viel zu knapp gewesen, um eigene Anwärter auf die beiden Spitzenposten aufstellen zu können. Das Verfassungsgericht will Mitte Juni hierzu befinden.