Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsklagen von Staatspräsident Klaus Johannis und des hohen Magistraturrats (CSM) betreffend die von der Regierung Grindeanu per Eilverordnung erlassenen Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung abgelehnt. Aus Sicht der Verfassungshüter bestehe kein Konflikt verfassungsrechtlicher Natur zwischen Exekutive und Legislative, da die Verfassung ersterer „in Ausnahmefällen“ durchaus die Möglichkeit von Eilverordnungen einräume, erläuterte VG-Präsident Valer Dorneanu der Presse. Dorneanu zufolge fassten die VG-Richter ihren Befund „mehrheitlich“, er beruht mit anderen Worten nicht auf Einstimmigkeit.