Verfassungsnovelle: Minderheiten für parlamentarische Demokratie

Zweikammersystem soll erhalten bleiben

Bukarest (ADZ) - Die Minderheitenfraktion hat ihre Vorschläge zur Verfassungsänderung bei dem damit beauftragten Parlamentsausschuss eingebracht, teilte Fraktionschef Varujan Pambuccian am Dienstag mit.
Pambuccian zufolge sprechen sich die Minderheiten für die Einführung einer parlamentarischen Demokratie und der damit verbundenen Wahl des Präsidenten durch die Volksvertreter sowie die Beibehaltung des Zweikammerparlaments aus.

Der Fraktionschef hob hervor, dass die Vorschläge der Minderheiten der Legislative die meiste Macht einräumen, die künftig aus einer Abgeordneten- und Regionenkammer mit grundverschiedenen Zuständigkeiten bestehen soll. Das Instrument der Eilverordnung, die bisher von sämtlichen Regierungen höchst großzügig genutzt wurde, soll laut Vorlage der Minderheitenfraktion nur noch in Extremfällen wie Notstand oder Kriegszustand zum Tragen kommen können.

Zudem soll der Regierungschef künftig auch per konstruktivem Misstrauensvotum abgesetzt werden können, wobei im Wortlaut des Misstrauensantrags bereits der Name seines Nachfolgers angeführt werden kann. Einfache, von der Mehrheit getragene Misstrauensanträge gegen Minister sollen den Abgang letzterer zur Folge haben. Aus Sicht der Minderheiten sollen Richter zudem fortan strafrechtlich, zivilrechtlich, moralisch und finanziell für eine bösgläubige Ausübung ihrer Pflichten haften müssen.