Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Klage der PNL und der USR bezüglich der Sonderabteilung für die Verfolgung von Justizstraftaten bei der Generalstaatsanwaltschaft (PICCJ) zurückgewiesen. Laut den Klägern würde die Dringlichkeitsverordnung Nr. 90/2018, die unter anderem die Gründung dieser Sonderermittlungsbehörde vorsieht, gegen zahlreiche Empfehlungen internationaler Organisationen sowie gegen das geltende Gerichtsverfassungsgesetz und die einschlägigen Bestimmungen der Verfassung Rumäniens verstoßen. Das Verfassungsgericht weigerte sich, der Argumentation der Oppositionsparteien zu folgen, somit kann die Ermittlungsbehörde ihre Arbeit aufnehmen. Verbände der Richter und Staatsanwälte sowie die Opposition befürchten, dass das Justizministerium nun ein neues Druckmittel gegen unangenehme Richter und Staatsanwälte in der Hand hat.
Das VG hat ebenfalls am Mittwoch einer Klage von Präsident Klaus Johannis zum Teil stattgegeben und befunden, dass das Verbot einer Volksbefragung am Tag der Europawahl nicht im Einklang mit der Verfassung ist. Das Parlament hatte beschlossen, dass vom Präsidenten einberufene Referenden nicht gleichzeitig mit Parlamentswahlen stattfinden können, das Staatsoberhaupt hatte das VG angerufen. Die Regierungsmehrheit befürchtet, dass der Präsident für den Tag der Europawahl ein Referendum zu Fragen des Rechtsstaats und der Justiz einberufen möchte, sodass der Wahlkampf auf diese Themen reduziert werden könne.
Schließlich haben die VG-Richter festgestellt, dass Teile des künftigen Rentengesetzes, die die Arbeitsunfähigkeitsrente regeln, gegen die Verfassung verstoßen, da sie die Gewährung dieser Rente von der Zahlung der Sozialbeiträge durch den Arbeitgeber abhängig machen. Die Klage hatten die USR und die PNL eingereicht.