Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Rechtsausschuss des Unterhauses hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die den Verfassungsrichtern eine erweiterte Immunität zugesteht. Demnach sollen die Verfassungshüter künftig ohne die Zustimmung von zwei Dritteln ihrer Kollegen weder strafverfolgt noch verhaftet oder angeklagt werden können. Für Ermittlungen gegen Verfassungsrichter wäre zudem ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Laut Rechtsausschuss soll dadurch die Gefahr einer Einflussnahme auf die Richter eingedämmt werden, etwa durch „obskure Praktiken“ oder politischen Druck, so der UDMR-Abgeordnete Árpád Márton. Die Zustimmung ist nicht bindend, dient den Abgeordneten jedoch als Wegweiser beim Votum.