Bukarest (Mediafax/ADZ) -Das Bukarester Berufungsgericht hat im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister des zweiten Bukarester Stadtbezirks, Neculai Onţanu (UNPR) festgestellt, dass die Straftat der Bestechung (Annahme eines Grundstücks), der er beschuldigt war, verjährt ist. Der Denunziant habe sich mit Verspätung gemeldet und die DNA habe die Anklage nach der Verjährung erhoben. Der Mitangeklagte Toma Şutru vom gleichen Bürgermeisteramt, der der Schmiergeldannahme beschuldigt war, wurde freigesprochen. Andere Angeklagte wurden auf Bewährung und zum Bezahlen des Schadenersatzes verurteilt.