Bukarest (ADZ) – Laut neuer Vorschrift wird die Verjährung unterbrochen, wenn im Strafverfahren Schritte erfolgen, „die dem Beschuldigten oder Angeklagten laut Gesetz mitgeteilt werden müssen“. Die Regierung musste dringend handeln, nachdem das Verfassungsgericht die bisherigen Vorschriften zur Unterbrechung der Verjährungsfrist für grundgesetzwidrig befunden hatte und die massenweise Einstellung von Strafverfahren drohte. Zunächst hatte Justizminister Cătălin Predoiu noch zur Berichtigung der Situation auf einen Gesetzentwurf in Vorbereitung verwiesen, zu dem man sich mit der Europäischen Kommission abstimme und in dem man sich auch mit der gerügten Verjährungsvorschrift auseinandersetzen könnte. Aufgrund der wohl längeren Dauer des regulären Rechtsetzungsverfahrens wäre es jedoch zu einem Rechtsvakuum gekommen, nachdem die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Amtsblatt veröffentlicht wird und Rechtskraft entfaltet, deshalb bestand Handlungsbedarf, kommentierten Rechtsexperten.