Verjährungsfristen: OGH muss Klarheit schaffen

Bukarest (ADZ) – Die Generalstaatsanwaltschaft geht in einem Großverfahren gegen mehrere Angeklagte – darunter den Ex-Bürgermeister von Năvodari - in außerordentliche Revision. Der Oberste Gerichtshof hatte in der ordentlichen Berufung das 2014 angelaufene Korruption- und Geldwäscheverfahren eingestellt, nachdem die Richter ein Urteil des Verfassungsgerichts anwendeten und die Verjährung feststellten. 

Die Ankläger erhoffen sich durch die Revision auch mehr Klarheit für die Vereinheitlichung der Rechtspraxis zu verschaffen, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union am 24. Juli die Verbindlichkeit des betreffenden verfassungsgerichtlichen Urteils infrage gestellt hatte, insofern es um die finanziellen Interessen der Union geht. Das Argument der Luxemburger Richter war, dass es sonst systematisch zu Straffreiheit kommen würde. In der Tat kamen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts mehrere Tausend  zum Teil prominente Korruptionsverfahren zum Erliegen.