Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag befunden, dass das am 18. Juli von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz über die verlängerte Wahlzeit beim Referendum vom 29. Juli zur Amtsenthebung des Präsidenten Băsescu verfassungskonform ist. Gegen die um vier Stunden verlängerte Wahlzeit (nunmehr zwischen 7 und 23 Uhr statt dem üblichen Zeitraum 8 bis 20 Uhr) hatte die liberaldemokratische Opposition Klage eingelegt.
Das Verfassungsgericht befand jedoch, dass das Gesetz über die Änderung des Referendumsgesetzes 3/2000, das der Exekutive das Recht einräumt, den Zeitraum der Referenden per Eilverordnung zu bestimmen, verfassungswidrig ist.