Bukarest (ADZ) - Am Donnerstag hat Präsident Klaus Johannis das Gesetz unterzeichnet, welches die Strafen für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen verschärft. Der Rechtsakt soll das Gesetz Nr. 286/2009 des Strafgesetzbuchs, sowie Art. 223, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 135/2010 aus der Strafgesetzordnung ändern.
Unter anderem wird im Fall einer Vergewaltigung oder des Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen die strafrechtliche Haftung auch nach Verjähung der Tat fortbestehen.
Gemäß der neuen Rechtsbestimmung soll der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen mit 7 bis12 Jahren Haft sowie mit sonstigen Einschränkungen bestraft werden, falls er von einem Familienmitglied, Mitbewohner, einer Vertrauensperson oder einem Betreuer bzw. an einem physisch oder psychisch abhängigen Minderjährigen durchgeführt wird.
Ebenfalls legt das Gesetz strengere Strafen für Wiederholungstäter, Zuhälterei, Menschenhandel und Verführung von Minderjährigen, sowie Mithelfer fest.