Bukarest (ADZ) - Das vom Parlament beschlossene generelle Rauchverbot ist in Kraft getreten – allerdings fehlten wenige Stunden vor Inkrafttreten noch dessen Anwendungsbestimmungen.
Die Urheberin des Gesetzes, die PSD-Abgeordnete Aurelia Cristea, räumte das Versäumnis gegenüber der Presse zwar ein, wies jedoch jede Schuld von sich: Sie selbst habe sich an der Erarbeitung der Anwendungsbestimmungen gar nicht beteiligen können, da diese „in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive, nicht der Legislative“ falle, so Cristea. Die Politikerin äußerte die Hoffnung, dass die Regierung besagte Anordnungen noch auf den letzten Drücker, beziehungsweise Mittwoch, bekannt gibt.
Bis zu deren Veröffentlichung bleibt folglich unklar, ob die ursprünglichen bzw. im Entwurf vorgesehenen Auflagen und Geldstrafen unverändert beibehalten oder etwa gelockert wurden. Die ausstehenden Anordnungen dürften vor allem für Polizei und Feuerwehr, aber auch für das Gastgewerbe zum Problem werden, da erstere für Kontrollen und eventuelle Geldstrafen zuständig sind, während bei letzteren Unsicherheit bezüglich der für Raucher einzurichtenden Balkons oder Terrassen herrscht. Im Entwurf der Anwendungsbestimmungen waren bekanntlich saftige Geldstrafen von bis zu 500 Lei für natürliche und bis zu 15.000 Lei für juristische Personen vorgesehen worden.