Bukarest/Brüssel (ADZ) - Wegen diskriminierender Besteuerung ausländischer Firmen sowie der Diskriminierung von griechischen Rentnern hat die EU-Kommission am Donnerstag die Einleitung zweier Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien beschlossen. Das erste visiert die steuerliche Behandlung ausländischer Unternehmen mit mehreren Sitzen im Land, die laut aktuellem Steuerrecht eigenständig behandelt werden.
Das zweite Vertragsverletzungsverfahren gilt den hierzulande vor dem EU-Beitritt Rumäniens tätig gewesenen griechischen Gastarbeitern und den ihnen dadurch zustehenden Altersbezügen. Die rumänischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um die geltenden Regelungen an die europäischen anzupassen.