Vertragsverletzungsverfahren wegen Abfallwirtschaft

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Brüssel (ADZ) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien sowie gegen Bulgarien, Estland, Österreich Tschechien und Zypern wegen Mängel bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/851 geänderten Fassung eingeleitet. Diese haben die im EU-Regelwerk festgelegten rechtsverbindlichen Zielwerte, bzw. Rechtsvorschriften im Bereich Abfall nicht bis zur Endfrist am 5. Juli 2020  eingearbeitet.

Das Aufforderungsschreiben führt die bestehen Mängel der rumänischen Rechtsvorschriften hinsichtlich des Endes der Abfalleigenschaft, der erweiterten Herstellerverantwortung, der Ausnahme von der Verteilung der finanziellen Verantwortung und der Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Abfällen an.

Die angesprochenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, die festgestellten Mängel zu beheben um zusätzliche Stellungnahmen der EU-Kommission zu vermeiden.