Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde von Präsident Klaus Johannis bezüglich des ihm zur Ausfertigung vorgelegten Kommunalpolitikergesetzes für zulässig befunden und einstimmig geurteilt, dass auch zu Bewährungsstrafen verurteilte gewählte Kommunalpolitiker (Bürgermeister, Kreis- und Lokalräte) ihre Mandate verlieren. Davor hatte das Parlament etliche umstrittene Änderungen des Status gewählter Kommunalpolitiker verabschiedet, sodass zu Bewährungsstrafen verurteilte gewählte Kommunalpolitiker künftig ihr Mandat hätten behalten dürfen.
Der Staatschef hatte das Gesetz schon einmal kassiert bzw. dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückgeschickt, doch hatte letzteres sein Ansuchen abgeschmettert und den Gesetzestext unverändert belassen. Die neun Verfassungswächter befanden nun, dass die Einwände des Staatschefs in puncto diskriminierendem Charakter der Neuregelung, die rechtskräftige Bewährungsstrafen als Kavaliersdelikt abtut und zwischen Haft- und Bewährungsstrafe auf völlig neuartige Weise differenziert, voll zulässig sind – die verabschiedeten Änderungen seien samt und sonders verfassungswidrig, da sie andere Bürgersegmente diskriminieren und den wegen Korruptionsdelikten verurteilten Kommunalpolitikern Privilegien einräumen, so das VG.