Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag als erste Parlamentskammer die neue Verwaltungsordnung angenommen. Entsprechend dem Gesetz werden in Zukunft nach 1992 gewählte Bürgermeister, Vizebürgermeister sowie Präsidenten und Vizepräsidenten der Kreisräte Sonderrenten erhalten. Diese sollen vom Staatshaushalt getragen werden, sie gelten nicht für Personen, die wegen Korruptionsvergehen verurteilt wurden, und es werden höchstens drei Mandate angerechnet.
Weitere Änderungen sehen u. a. vor, dass gewählte Kommunalpolitiker auch als Einzelunternehmer oder in Familienunternehmen tätig sein können (aber keine Geschäfte mit öffentlichen Behörden tätigen dürfen), Gelände, Seen oder Strände leichter unter Lokalverwaltung gestellt werden können, verringern aber auch die Befugnisse der Landesbehörde für Verwaltungsbeamte (ANFP).
Die Europäische Kommission hat in einer von der Nachrichtenplattform G4Media veröffentlichten Mitteilung aufgrund des reduzierten Aufgabenbereiches von ANFP gewarnt, dass bisherige Reformen bezüglich der Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung zurückgefahren und Zahlungen von EU-Geldern eingestellt werden könnten.