Bukarest (ADZ) – Seit Montagmorgen gelten neue Maßnahmen, doch erst am Montagabend wurde der Regierungsentscheid im Amtsblatt veröffentlicht. Dazwischen herrschte einige Verwirrung – denn im Regierungsentscheid war nicht mehr zu lesen, dass das grüne Zertifikat in Einkaufszentren und nicht-essenziellen Läden vorgeschrieben sei. Staatssekretär Raed Arafat sprach von einem „juristischen Missverständnis“, das nun geklärt sei: Für den Zugang zu Einkaufszentren muss anhand des grünen Zertifikats nachgewiesen werden, dass die zweite Impfdosis mindestens zehn Tage zurückliegt bzw. vor mindestens 15, höchstens 180 Tagen eine Corona-Infektion durchlaufen wurde. Ausgenommen sind Personen, die zur Impfung kommen, sofern ein eigener Zugang besteht.
Der Zugang zu Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Einkaufszentren ist auch mit einem höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einem höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest möglich.
Prinzipiell gelten für Behörden Ausnahmen, wenn es um die Auszahlung von Pension, Sozialhilfe oder Kindergeld handelt, ansonsten ist das grüne Zertifikat nötig. Nicht nötig ist dieses auf Märkten – hier gilt nur die Maskenpflicht.