Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) will kommenden Montag zur Organstreitklage der beiden Parlamentspräsidenten Marcel Ciolacu und Titus Corlățean (beide PSD) betreffend den zweiten Regierungsauftrag an Ludovic Orban (PNL) befinden – just an dem Tag, an dem der designierte Regierungschef mit seinem Kabinett vors Parlament treten will.
Ciolacu und Corlățean hatten das Verfassungsgericht bekanntlich wenige Tage nach dem neuerlichen Regierungsauftrag an Liberalenchef Orban angerufen und in ihrer Klage auf einen vermeintlichen Organstreit zwischen Präsidentschaft und Legislative hingewiesen, da Staatschef Klaus Johannis eine Person mit der Regierungsbildung beauftragt habe, der das Parlament gerade das Misstrauen ausgesprochen habe. Doch räumt die rumänische Verfassung dem Staatsoberhaupt volle Freiheit in puncto Regierungsauftrag ein, solange keine Fraktion oder kein eingetragenes Wahlbündnis eine absolute Mehrheit aufweisen kann.
Die Verfassungshüter hatten bereits letzte Woche signalisiert, den Fahrplan für die angestrebten vorgezogenen Neuwahlen nicht verzögern zu wollen, indem sie äußerst knappe Fristen für die Plädoyers der Seiten ansetzten.