Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die im Spätherbst erfolgte Abberufung von Ex-Senatspräsidentin Anca Dragu (USR) durch die neue Parlamentsmehrheit für verfassungskonform und die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde der USR für unzulässig befunden. Die USR hatte Dragus Abberufung unter Verweis auf Art. 64 der Verfassung angefochten, der verbrieft, dass die Amtszeit der Präsidenten des Unter- und Oberhauses erst mit der jeweiligen Legislaturperiode endet, und zudem auf ein VG-Urteil aus dem Jahr 2005 verwiesen, als die Verfassungshüter in einem ähnlichen Fall befunden hatten, dass ein Senatspräsident selbst bei veränderter Parlamentsarithmetik nicht einfach abgewählt werden kann – dies sei nur möglich, wenn dem Amtsträger verfassungsrechtliche Verstöße nachgewiesen werden könnten oder seine Abberufung von der Fraktion beantragt werde, die ihn zur Wahl aufgestellt habe.
USR-Chef Dacian Cioloș verriss das jüngste Urteil des mehrheitlich PSD-nahen Verfassungsgerichts: Es habe einmal mehr unter Beweis gestellt, dermaßen politisiert zu sein, dass es sogar die eigene Rechtsprechung kippe – eine Reform des Gremiums sei daher unabdingbar.