Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat sich am Donnerstag der Organstreitklage angenommen, die die Regierung nach der Weigerung von Staatspräsident Klaus Johannis, dem Antrag des Justizministers auf Abberufung der DNA-Chefin Laura Kövesi stattzugeben, eingereicht hatte.
In seinem Plädoyer vor den Verfassungsrichtern bestand Justizminister Tudorel Toader darauf, dass die Rolle des Staatsoberhauptes bei der Amtsenthebung leitender Staatsanwälte eine rein formale sei und Johannis seinem Antrag auf Absetzung der DNA-Chefin hätte stattgeben müssen, da das geltende Recht ihm diesbezüglich keinen Spielraum einräume – die einschlägige Entscheidung stehe nämlich einzig dem Justizminister zu.
Die für Rechtsfragen zuständige Präsidialberaterin Simina Tănăsescu zeigte indes auf, dass kein Organstreit zwischen Präsidentschaft und Regierung bestehe, da das Staatsoberhaupt bloß seine verfassungsmäßigen Amtsbefugnisse ausgeübt habe. Tănăsescu verwies zudem auf eine Sondermeinung des früheren Verfassungsrichters Tudorel Toader, der in einem 2008 gefällten Urteil just diese Befugnis des Staatschefs hervorgehoben hatte. Das VG will am 30. Mai hierzu urteilen.