Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag das Ergebnis des von Staatschef Klaus Johannis einberufenen konsultativen Referendums über die Justiz für gültig befunden und fünf dagegen eingebrachte Beschwerden abgeschmettert.
Der Präsident forderte das Parlament wenig später erneut zur umgehenden Umsetzung des Referendumsergebnisses in geltendes Recht auf: Alle Fraktionen seien in der Pflicht, des Volkes Willen umzusetzen, das sich „für Rechtsstaatlichkeit und gegen Änderungen, die die Unabhängigkeit der Justiz untergraben, ausgesprochen hat“, hieß es in der Pressemitteilung der Präsidentschaft. Mehr als 6,5 Millionen Wähler hätten beim Referendum mit „Ja“ gestimmt und damit der „europa- sowie justizfeindlichen Rhetorik der PSD und ALDE eine Abfuhr erteilt“. Die Menschen hätten „massiv für ein europäisches und demokratisches Rumänien, für eine eigenständige Justiz, gegen eine Verwässerung des Strafrechts“, gegen Persilscheine für korrupte Politiker und gegen die „missbräuchliche Praxis der Rechtssetzung durch Eilerlasse der Regierung“ gestimmt, PSD und ALDE seien daher aufgefordert, den Willen des Souveräns „nicht länger zu ignorieren“, so Johannis.