Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch ein weiteres hochumstrittenes Urteil gefällt: Das Gremium befand einstimmig, dass die Aberkennung eines Doktortitels nur dann erfolgen kann, wenn dieser „noch nicht im Rechtsverkehr eingebracht worden ist und keine Rechtsfolgen hat“. Entsprechend können Doktortitel künftig nicht mehr vom Landesrat für die Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) oder der Mutteruniversität, sondern einzig auf dem Rechtsweg aberkannt werden. Die VG-Richter gaben damit dem Antrag einer ehemaligen Richterin auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit statt, die 2020 ein Berufungsgericht wegen ihres vom CNATDCU aberkannten Doktortitels angerufen hatte.
Rumäniens bekannteste Plagiatsjägerin, Emilia Șercan, sprach in einer ersten Reaktion von einer „Generalamnestie für alle Plagiatoren“, damit sei es mit der „akademischen Integrität hierzulande“ endgültig vorbei. Ex-Justizminister Stelian Ion (USR) sagte seinerseits, dass der unter Plagiatsverdacht stehende Premier Nicolae Ciucă (PNL) „ab sofort alle Sorgen los ist“ und das VG zweifelsfrei auf politischen Druck hin geurteilt habe.