Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Beschwerde der Regierung gegen die von der PSD im Parlament durchgeboxte Kindergeld-Verdoppelung für unzulässig befunden und damit de facto grünes Licht für die Verdoppelung besagter Zuschläge gegeben. Regierungschef Ludovic Orban sagte daraufhin, dass es für sein Kabinett „noch andere Rechtswege“ gebe. Die Abhebung des Kindergeldes könne ausschließlich schrittweise erfolgen, für eine Verdoppelung gebe es derzeit keine Mittel.