Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Montag einer Beschwerde des Obersten Gerichts und der PNL stattgegeben und das Gesetz zum Heimvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Bestimmungen zum „alternativen“ Abbüßen der Strafe seien unklar und unpräzise, führten die Verfassungshüter zur Begründung an. So müsse der Gesetzgeber genau festhalten, wie oft der Heimvollzug angewendet werden könne und hierfür genaue Entscheidungskriterien festlegen. Das Gesetz war am 6. Juni von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden.