Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde von Präsident Klaus Johannis bezüglich des Gesetzes zum Status der Parlamentsbeamten für zulässig befunden und letzteres kassiert. Die Legislative habe bei der Verabschiedung gegen das Zweikammersystem verstoßen, befanden die Verfassungshüter. Im Senat war eine erste Novelle des Gesetzes 2016 durchgefallen, die Abgeordnetenkammer hatte Februar 2018 eine zweite Änderungsvorlage verabschiedet, ohne diese an das Oberhaus weiterzuleiten.