Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch auch die jüngsten Gesetzesänderungen betreffend den sogenannten „Heimvollzug“ für verfassungswidrig befunden. Nach dem Willen der Parlamentsmehrheit hätten zu leichten Haftstrafen (bis zu einem Jahr) Verurteilte ihre Haft daheim absitzen sollen; der Heimvollzug hätte dabei auch wegen Korruptionsdelikten Verurteilten, nicht aber Gewalttätern zugute kommen sollen. Das Unterhaus hatte im Spätherbst zum dritten Mal Änderungen an dem umstrittenen Gesetz vorgenommen und es anschließend abermals abgesegnet, doch fochten die oppositionellen Liberalen es prompt erneut beim VG an.