VG legt Begründung zu Rentenurteil vor

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat neulich die Novelle zur Umgestaltung des Rentensystems für Richter und Staatsanwälte mit einer Mehrheit von fünf zu vier Stimmen für unrechtmäßig erklärt. Grund war ein Fehler im Rechtsetzungsverfahren. Nachdem die Begründung nun vorliegt, ist nachzuvollziehen, welche genaueren Beweggründe das Gericht hatte – nämlich, dass die Regierung es versäumt habe, vom Justizrat zur richtigen Zeit und in der richtigen Form ein Gutachten einzufordern, dass zwar nicht verbindlich war, aber dennoch vorliegen musste.

Doch das Gericht gab der Regierung in mehreren Punkten auch recht. So meinte der Oberste Gerichtshof als Beschwerdeführer, dass keine Eile geboten gewesen sei, die das Verfahren der Vertrauensfrage rechtfertigt hätte: Das Verfassungsgericht sah dieses Verfahren aufgrund der Haushaltszwänge als begründet an. Zudem wurde die Verletzung der Rechtssicherheit gerügt – zu Unrecht, befand das Verfassungsgericht, weil dieser Grundsatz nicht als absolut ausgelegt werden könne.