Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden der ultranationalistischen „Allianz für die Vereinigung der Rumänen“ (AUR) gegen die im Parlament erfolgte Bestätigung der Koalitionsregierung unter Premier Florin Cîțu (PNL) als unzulässig abgelehnt; das Urteil der Verfassungshüter beruht auf Einstimmigkeit. Wie die Medien unter Berufung auf VG-Insiderangaben berichteten, sollen die AUR-Politiker in ihren beiden Beschwerden überhaupt keine Verstöße gegen die Verfassung, sondern lediglich gegen die Hausordnung des Parlaments beim Vertrauensvotum vom 23. Dezember beanstandet haben.