Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerden der „Union Rettet Rumänien“ (USR) bezüglich der Ernennungen von Bogdan Licu und Iulia Scântei zu Verfassungsrichtern abgelehnt. Die USR hatte wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen das VG angerufen. Licu und Scântei, die von der Abgeordnetenkammer bzw. dem Senat zu Verfassungsrichtern ernannt wurden, können damit am 11. Juni ihre Mandate aufnehmen. Eine dritte Verfassungsrichterin, die von Staatschef Klaus Johannis ernannte Präsidialberaterin Mihaela Ciochină, soll ebenfalls am 11. Juni ihr Mandat für neun Jahre übernehmen.