Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerde der Regierung Orban gegen einen von der PSD letzten Herbst im Parlament durchgeboxten Zusatzantrag zum Nachtragshaushalt 2020 für zulässig befunden. Die PSD hatte mit besagtem Zusatzantrag, der nunmehr verfassungswidrig ist, eine 40-prozentige Anhebung des Rentenpunktes durchsetzen wollen, nachdem die ehemalige liberale Minderheitsregierung unter Verweis auf die grassierende Corona-Epidemie und ausgeuferten Defizite beschlossen hatte, die Renten fürs Erste um lediglich 14 Prozent anzuheben.
In der Kurzfassung ihres Urteils verwiesen die Verfassungsrichter darauf, dass infolge der „fehlerhaften Rechtstechnik“ nun de facto ein „Rechtsvakuum“ bezüglich des Rentenpunktes bestehe, weswegen es Aufgabe der neuen Legislative sei, dessen Höhe umgehend sowie „in klaren, eindeutigen Termini“ festzulegen. Die Verfassungsrichter unterstrichen zudem ausdrücklich, nicht die Eilverordnung der Regierung Orban über ihren Nachtragshaushalt, sondern den vom Parlament verabschiedeten Zusatzantrag für nicht verfassungskonform befunden zu haben. Die Klarstellung erfolgte, nachdem die Presse zunächst übereinstimmend berichtet hatte, das VG habe die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Regierung abgeschmettert und den Zusatzantrag der PSD abgesegnet.
Das Gesetz über den Nachtragshaushalt 2020 geht damit zurück ans Parlament, wo die neue Mehrheit bestehend aus Liberalen, USR-PLUS, UDMR und Minderheiten-Fraktion die haushaltsmäßig völlig untragbare 40-prozentige Anhebung des Rentenpunktes nun endlich „entschärfen“ kann.
Regierungschef Florin Cîțu (PNL) sagte in einer ersten Reaktion, dass die Renten zwar angehoben würden, jedoch gemäß Planung der Koalition, nicht jener der PSD.