Bukarest (ADZ) – Das Urteil des Verfassungsgerichts (VG), das die im Auftrag der Staatsanwaltschaften erfolgten Abhöraktionen des Inlandsnachrichtendienstes SRI gegen Strafverdächtige für verfassungswidrig erklärt, hat am Donnerstag für jede Menge Wirbel und Debatten gesorgt. VG-Präsident Augustin Zegrean sah sich genötigt, gegenüber den Medien darauf hinzuweisen, dass „durch unser Urteil bestimmt kein Straftäter ungestraft bleiben wird“ – das einzige, was sich ändere sei, dass fortan „Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikationsüberwachung vornehmen“.
Nach Meinung des Chefs des Inlandsnachrichtendienstes SRI, Eduard Hellvig, wirkt sich das Urteil jedoch „eindeutig auch auf die Staatssicherheit aus“, da die „komplexen, vom SRI entwickelten technischen Verfahren“ künftig nicht mehr bei Ermittlungen wegen „Spionage, Verrat, Terrorismus, grenzüberschreitende und Cyber- Kriminalität“ eingesetzt werden können. Auch unter Rechtsexperten und Verfassungsrechtlern bleibt das Urteil umstritten, zumal zwei Verfassungsrichter Sondermeinungen zu Protokoll gegeben hatten: Die beiden VG-Richter hatten darauf verwiesen, dass die 2015 eingelegte Verfassungsbeschwerde aus ihrer Sicht nicht zulässig sei, da sie sich auf Abhörungen aus den Jahren 2006/2007 und damit auf das alte Strafrecht und nicht auf das neue, seit 2014 in Kraft getretene, bezog.