VG rettet Lohn-Rente-Kumulierung vor dem Aus

Verfassungshüter: Verbot ist verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) - Das vom Parlament Ende Juni verabschiedete Gesetz über das Verbot der Lohn-Rente-Kumulierung im Staatssektor ist verfassungswidrig. Wie der Präsident des Verfassungsgerichts (VG), Marian Enache, am Donnerstag mitteilte, verstößt dieses aus Sicht des Gremiums gegen das Grundrecht auf Arbeit, das Urteil beruhe auf Einstimmigkeit. Da fünf der neun Verfassungshüter Sonderrenten beziehen, die sie mit ihrem Gehalt als Verfassungsrichter kumulieren, kann sich das VG dem Vorwurf des Interessenkonflikts erneut nicht ganz entziehen. Das Gremium war vom Obersten Gericht angerufen worden.

Das Gesetz, mit dem die Koalition den Trend der im Staatssektor Beschäftigten unterbinden wollte, sich früh verrenten und anschließend erneut im Staatssektor anstellen zu lassen, um auf diese Weise zwei Einkommen zu beziehen, wird das Parlament nun abermals beschäftigen müssen – wobei unklar bleibt, ob die Koalition es angesichts des kategorischen VG-Urteils überhaupt noch durchsetzen kann und will. Nach der Novelle der Sonderrenten ist dies bereits das zweite zu den Reformen des Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) gehörende Gesetz, das das VG zumindest teilweise abschmettert.