Bukarest (ADZ) – In die Diskussion um die ausgelaufene Amtszeit des Verfassungsrichters Petre Lăzăroiu hat sich nun der Vorsitzende des Verfassungsgerichts (VG), Valer Dorneanu, eingeschaltet. Dorneanu erklärte am Dienstag, dass Lăzăroiu rechtmäßig im Amt sei und dass seine reguläre Amtszeit erst 2019 auslaufen werde. Zwar habe das Verfassungsgericht geurteilt, dass die gesamte Amtszeit seiner Richter auf neun Jahre begrenzt ist, unabhängig davon wie oft eine Ernennung erfolgt, doch als Lăzăroiu zum zweiten Mal zum VG-Richter ernannt wurde, galt der inzwischen als verfassungswidrig eingestufte Text des Verfassungsgerichtsgesetzes. Laut Dorneanu darf also Richter Lăzăroiu im Amt bleiben.
Petre Lăzăroiu wurde im Jahre 2008 zum ersten Mal zum Verfassungsrichter ernannt, damals jedoch nur für eine Amtszeit von zwei Jahren, da ein anderer Richter vorzeitig aus dem Gericht ausgeschieden war. 2010 berief ihn Präsident Traian Băsescu erneut, diesmal für eine neunjährige Amtszeit. Lăzăroiu geriet ins Rampenlicht, als er ein Gespräch mit der ehemaligen Präsidialberaterin Elena Simina Tănăsescu publik machte. Tănăsescu soll ihm einen Rücktritt nahe gelegt haben, worauf sie selbst ihr Amt niederlegte.