Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch zum fünften Mal in Folge eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Reform der Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte vertagt – diesmal auf den 18. Februar. Der neue Aufschub war allgemein erwartet worden, nachdem zum einen Verfassungsrichter Gheorge Stan zu Wochenbeginn um Vaterschaftsurlaub ersucht und zum anderen das Oberste Gericht (OG) unter Leitung seiner umstrittenen Präsidentin Lia Savonea beim VG letzte Tage ein Anrufen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in dieser Causa beantragt hatte.
Stan stellte sich zwar am Mittwoch überraschend bei der VG-Sitzung ein – allerdings, um seinerseits die Einschaltung des EuGH zu beantragen. Daraufhin vertagte das VG sein Urteil, von dem 231 Mio. Euro aus der Resilienzfazilität der EU abhängen, erneut – noch dazu ohne jede Begründung. Laut Medien dürften die beiden Anträge auf Einschaltung des EuGH der Grund gewesen sein. Sollten die Verfassungshüter diesen Anträgen kommende Woche stattgeben, wäre die Sonderrentenreform bestenfalls einige Monate oder schlimmstenfalls sogar zwei bis drei Jahre bis zu einem Urteil des EuGH blockiert.
Der Minister für EU-Projekte, Dragoș Pîslaru (REPER), zeigte sich empört über die offenkundige Verzögerungstaktik, die er als „inakzeptabel“ und „Affront“ bezeichnete. Die Justiz dürfe nicht „von einer Interessengruppe um ihre Führung gekapert“ werden, zumal letztere laut Medienrecherchen „im Verdacht des Despotismus und der politischen Voreingenommenheit“ stehe, so Pîslaru. Seinerseits schlussfolgerte Ex-Justizminister Stelian Ion (USR) bitter, dass „Rumänien sich alle Reformen abschminken“ könne, „solange das VG den Abbau von Privilegien beständig blockiert“.





