Bukarest (ADZ) - Rumäniens neun Verfassungshüter, von denen insgesamt sieben Sonderrenten beziehen, haben keine Eile, um über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der umstrittenen Sonderbezüge zu befinden: Das Verfassungsgericht, das am Dienstag über die Verfassungsbeschwerden der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (ALDE), sowie des Obersten Gerichts gegen das neue Gesetz über die bis zu 85-prozentige Besteuerung der Sonderrenten befinden wollte, vertagte einen Urteilsspruch schließlich bis Ende September. Die USR rügte das Vorgehen der VG-Richter und sprach von „einem Affront gegenüber allen Bürgern mit ‘normalen‘ Renten“.