Bukarest (ADZ) – Der Präsident des Verfassungsgerichts (VG), Valer Dorneanu, darf neuerdings Sondermeinungen von VG-Richtern zensieren, nachdem das Gremium jüngst neue Regelungen hierzu verabschiedet hat. Fortan müssen Sondermeinungen vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Dorneanu abgesegnet werden. Die Presse hatte in den letzten Tagen gerätselt, weshalb die in der Causa des Amtsmissbrauchs geäußerte Sondermeinung der Verfassungsrichterin Livia Stanciu plötzlich von der Webseite des VG verschwunden war. Stanciu hatte den mehrheitlichen Befund ihrer Kollegen zugunsten einer Schwelle als nicht verfassungskonform gerügt.