Bukarest (ADZ) – Im der Zeitspanne vom Juli bis November 2021 findet in Rumänien die neue Volks- und Eigentumszählung statt, wobei erstmals auch Online-Erklärungen eingereicht werden können (nur im August und September). Gemäß Regierungsbeschluss 19/2020 müssen an der Zählung alle Personen mit Wohnsitz in Rumänien teilnehmen, mit oder ohne rumänische Staatsangehörigkeit, sowie Personen mit Residenz außerhalb Rumäniens für eine Zeitdauer von höchstens 12 Monaten. Die Auskunftsverweigerung, Falschaussagen sowie die Behinderung der Zählung sollen mit Bußgeldern zwischen 1000 und 3000 Lei geahndet werden.