Bukarest (Mediafax/ADZ) - Justizministerin Mona Pivniceru hat ihre Vorschläge für das Amt des Generalstaatsanwalts und das Amt des Chefs der Antikorruptionsbehörde (DNA) an Präsidenten Traian Băsescu weitergeleitet. Das sind Tiberiu Niţu und Ioan Irimie.
Laut Artikel 54 des Gesetzes 303/2004 werden diese beiden Chefermittler vom Präsidenten ernannt, auf Vorschlag des Justizministers und mit dem Gutachten des Obersten Magistraturrats (CSM). Obwohl das Gutachten des CSM über die beiden, die am 22. November angehört wurden, negativ ausgefallen ist, erklärte Mona Pivniceru, nachdem sie auch im Kabinett Ponta 2 Justizministerin geblieben ist, dass sie auf ihren Vorschlägen besteht.
Als Begründung für ihren Standpunkt hat die Justizministerin einen 40 Seiten langen Vergleich über die Interviews veröffentlicht, denen sich die beiden Kandidaten im Justizministerium und im Obersten Magistraturrat gestellt haben. Dort hatten sie mit 5 zu 1 Stimmen ein negatives Gutachten erhalten.
Die Ministerin ist nun der Ansicht, dass das Gespräch im Justizministerium kollegial verlaufen sei, während der Test im CSM im „Stil der Inquisition“ geführt wurde. Das habe insbesondere der gegenwärtige amtierende Generalstaatsanwalt Daniel Morar getan. Das Gutachten des CSM gilt als konsultativ. Die Ernennung der beiden Chefermittler in Rumänien wird auch von der Europäischen Kommission genau verfolgt.