Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Berufungsgericht Bukarest hat durch sein Urteil vom 11. Januar 2013 dem Ansuchen der US-Behörden stattgegeben, den rumänischen Staatsbürger Aurel Frăţilă auszuliefern, da dieser gegen das amerikanische Waffenembargo, das dem Iran auferlegt worden war, verstoßen habe.
Frăţilă und der irakische Luftwaffengeneral Jamshid Ghassemi waren am 17. Oktober 2006 wegen Geldwäsche und Konspiration zum Zweck des Exports von verbotenen Kriegsausrüstungen angeklagt worden. Ghassemi war im November 2006 verhaftetet, im September 2008 jedoch wieder freigelassen worden, nachdem seiner Auslieferung in die USA nicht stattgegeben wurde. In Rumänien ist die Untersuchung gegen Frăţilă von DIICOT und SRI geführt worden.