Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat den Entwurf zur Eilverordnung, wodurch der Zugang der Auslandsrumänen zur Ausübung ihres Wahlrechts vereinfacht werden soll, veröffentlicht. Dadurch sollen zumindest die Bedingungen wiederhergestellt werden, die vor der Annahme des Gesetzes zur Briefwahl gültig waren. Bei geschätzten 3,4 Millionen Auslandsrumänen haben sich bisher nur 6000 ins Wahlregister eintragen lassen, davon haben 4789 klargestellt, dass sie von der Briefwahl Gebrauch machen wollen. Nun soll die Möglichkeit eingeführt werden, dass die Auslandsrumänen ihre Akten für die Eintragung ins Wahlregister auch per E-Mail einsenden können, was das bisherige Verfahren, die Akten per Post zu schicken oder bei den Konsulaten vorzusprechen, vereinfacht.
Zweitens wird das Außenministerium der Ständigen Wahlbehörde vorschlagen, mehr Wahllokale einzurichten, als das bisherige Gesetz vorsieht. Wahllokale soll es nicht nur in den Botschaften und Konsulaten geben, sondern sie sollen – mit Zustimmung des betreffenden Staates – auch sonstwo eingerichtet werden können. Dadurch will man vor allem Zustände vermeiden, die es bei den Präsidentschaftswahlen 2014 gab, mit langer Anreise und endlosen Schlangen. Die Regierung will die Eilverordnung zu Beginn der Parlamentstagung Anfang September annehmen.