Bukarest (ADZ) – Nach Angaben von Premier Victor Ponta hat sich die USL bei den im Zuge der Verfassungsnovelle anstehenden Änderungen des Wahlgesetzes auf ein Zweikammerparlament geeinigt, wobei das Unterhaus künftig aus 300 per Verhältnis- bzw. Listenwahl zu bestimmenden Abgeordneten und das Oberhaus aus 100 per Personen- bzw. Mehrheitswahl zu bestimmenden Senatoren bestehen soll. Auch werden die Zuständigkeitsbereiche der beiden Kammern klar getrennt, teilte Ponta am Montag mit.
Dem Premier zufolge soll die Abgeordnetenkammer „für Fragen der alltäglichen Verwaltung, einschließlich Regierungskontrolle“ zuständig sein, während sich der Senat außenpolitischen und Sicherheitsfragen sowie der Regionalentwicklung widmen soll.
Man habe bereits ein Verfassungskuratorium einberufen, dem Vertreter der Grundinstitutionen des Staates angehören sollen und das von einem Vertreter der Zivilgesellschaft koordiniert wird – es habe bis Anfang Mai eine Reihe öffentlicher Debatten zum Thema der Verfassungsnovelle zu organisieren, so Ponta. Zum Koordinator des Kuratoriums wurde Cristian Pârvulescu, Leiter des Vereins „Pro Democraţia“, ernannt. Pârvulescu zeichnet bereits für das geltende Wahlgesetz verantwortlich. Senatschef Crin Antonescu erläuterte seinerseits, dass die USL nach wie vor hoffe, den Volksentscheid zum novellierten Grundgesetz im Herbst zu organisieren.