Bukarest (ADZ) - Das umstrittene Kommunalwahlrecht landet nun doch noch vor dem Verfassungsgericht (VG) – allerdings nicht dank der PNL-Beschwerde, die von einem Verwaltungsgericht abgeschmettert wurde, sondern dank einer Klage des Journalisten Liviu Avram. Das Berufungsgericht Bukarest befand am Wochenende Avrams Klage für zulässig, nachdem dieser argumentiert hatte, dass das neue Kommunalwahlrecht „die sich in Amt und Würden befindenden Parteien bevorteilt“. Der Journalist verwies auf sein Experiment, selbst im Wahlrennen um das Oberbürgermeisteramt anzutreten – und zwar ohne die hierfür vorgeschriebenen rund 18.000 Unterschriften.
Avram erläuterte der Instanz, seiner Kandidatur bloß „drei Unterschriften von Wahlanhängern“ beigefügt zu haben – immerhin sehe das neue Parteiengesetz diese Mindestzahl vor, es sei abstrus, von einem Kandidaten mehr als von einer Partei zu fordern. Das geltende Wahlrecht stelle einerseits „exzessive Forderungen an die Kandidaten“, während es andererseits jedoch durch den verankerten einzigen Wahlgang die „Repräsentativität der Bürgermeister, die immerhin vier Jahre lang schalten und walten, weit unter das verfassungsmäßig Zulässige“ gesenkt habe. Man habe es hier mit einem „Manipulationsmechanismus“ der großen Parteien zu tun, so Avram, dessen Forderung nach eingehender Prüfung durch das VG nun stattgegeben wurde.