Bukarest (ADZ) - Premierminister Marcel Ciolacu (PSD) überlegt Änderungen des Rechtsrahmens für die elektronische Gesundheitskarte (eGK): So könnte diese künftig bereits Neugeborenen gleich nach Zuteilung ihrer Personenkennnummer (CNP) ausgestellt werden – und nicht erst volljährigen Personen. Wie die Medien am Donnerstag berichteten, soll der Regierungschef Gesundheitsminister Alexandru Rafila (PSD) bereits beauftragt haben, die angestrebten Verfahrensänderungen zusammen mit der Leitung der staatlichen Krankenkasse (CNAS) in Angriff zu nehmen.
Hintergrund der geplanten eGK-Reform sind die stetig steigenden Fälle von Kassenbetrug – der staatlichen Krankenkasse würden zunehmend fiktive ärztliche Dienstleistungen für Mutter und Kind in Rechnung gestellt, was mit einer eGK ab der Geburt zumindest einigermaßen unterbunden werden könnte; zudem könne damit der Trend hin zu zahllosen Krankenständen besser unter Kontrolle gehalten werden, erläuterten Regierungsexperten der Tageszeitung „Adevarul“.
Erst zu Monatsbeginn hatten die jüngsten, von der staatlichen Krankenkasse veröffentlichten Eckdaten beim Regierungschef für Konsternierung gesorgt: Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, wieso es bei einer rund sechs Millionen starken erwerbsaktiven Bevölkerung im letzten Jahr sage und schreibe 8,1 Millionen Krankenstände gegeben habe – die Zahl letzterer sei „nicht bloß für Rumänien, sondern wohl in ganz Europa präzedenzlos“, de facto summiere sie sich auf „140 Jahre von Nicht-Arbeit“, während die Zahlungen in die Milliarden gingen, hatte Ciolacu aufgezeigt. Entsprechend gelte es nun für die Krankenkasse, Krankschreibungen vermehrt unter die Lupe zu nehmen und bei Betrugsfällen Maßnahmen zu ergreifen, so der Premier.